Die Umstelltermine 2024


In diesem Jahr stellen wir große Teile unseres Netzgebiets von L- auf H-Gas um. Wann das wo der Fall ist, lesen Sie hier.


mehr

So klappt die Wiederinbetriebnahme


Bevor ein gesperrter Erdgasanschluss wieder genutzt werden darf, müssen Sie eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchführen – zusammen mit uns.


mehr

Gut geschult zum Einsatz


In Schulungen erhalten unsere Techniker das nötige Rüstzeug für die Erhebungs- und Anpassungsarbeiten. Diesmal an einem besonderen Ort: im Geißbockheim.


mehr

Experten im Einsatz


Bis zu 120 Techniker sind im Einsatz, um die Umstellung auf H-Gas vorzubereiten. Was unsere Fachkräfte auszeichnet? Lesen Sie selbst!


mehr

Wir gehen auf Nummer sicher


Bei der Erhebung und Anpassung von Erdgasgeräten führen wir immer umfassende Abgasmessungen durch.


mehr

Auftrag erteilt!


Vom Angebot bis zur Abrechnung: Bei Aufträgen rund um die Marktraumumstellung sind die auftraggebenden Erdgasnutzer
Ihre ersten Ansprechpartner.


mehr

Hand in Hand zum H-Gas


Wissen vermitteln, Erfahrungen teilen: Wir waren beim 5. Monteurtag in Köln.


mehr

Wie Sie sehen, wo bereits H-Gas fließt


Wir stellen unser Netzgebiet schrittweise auf H-Gas um. Mit unseren Online-Karten und Aufklebern auf den Erdgasgeräten haben Sie stets den Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten.


mehr

Mit einem Klick alles zur Hand:

Über untenstehende Buttons gelangen Sie direkt zur Downloadseite aller verfügbaren Materialien sowie zu allen veröffentlichten News.

Mit Ihrer Hilfe zur erfolgreichen Umstellung auf H-Gas

Als Vertragsinstallateur oder Schornsteinfeger kommen Sie mit den Arbeiten der ErdgasUmstellung direkt in Berührung. So wenden sich Erdgasverbraucher beispielsweise bei Mängeln oder im Falle von nicht-anpassbaren Geräten an ein Vertragsinstallationsunternehmen (nachfolgend VIU). Auch kontaktieren sie Schornsteinfeger zum Beispiel zur Überprüfung der Schutzziele nach TRGI.

Sollten Sie in unserem Umstellgebiet tätig werden, bitten wir Sie stets den Status der Erdgasgeräte zu prüfen. Der Status ist durch Aufkleber am Erdgasgerät erkenntlich.

Außerdem bitten wir Sie bei Arbeiten, die mit der ErdgasUmstellung zu tun haben, immer die dafür notwenigen Unterlagen (Formulare, Fertigstellungsmeldung etc.) auszufüllen und an uns zurückzusenden. Dies erleichtert den weiteren Prozess. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir eine reibungslose Umstellung auf H-Gas gewährleisten.

Alle notwendigen Informationen erhalten Sie schriftlich von uns oder können Sie untenstehend nachlesen oder nachhören. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Mit Bestätigung dieses Buttons akzeptieren Sie die Cookies für Statistiken, um dieses Video abspielen zu lassen. Informationen zu unseren Cookies und ihrer Funktionsweise finden Sie hier.

Video abspielen

Video A: Die Erhebung

In diesem Video erklären wir Ihnen, welche Gerätedaten die ErdgasUmstellung bei der Erhebung erfasst. Außerdem zeigen wir Ihnen exemplarisch an einem Beispielgerät, wie der Erhebungstermin abläuft. Woher Sie wissen, ob uns ein Gerät schon bekannt ist? Hier erfahren Sie es!

Mit Bestätigung dieses Buttons akzeptieren Sie die Cookies für Statistiken, um dieses Video abspielen zu lassen. Informationen zu unseren Cookies und ihrer Funktionsweise finden Sie hier.

Video abspielen

Video B: Die Anpassungsarbeiten

Wussten Sie, dass es über 25 000 Gerätearten am Markt gibt? Wann die Geräte auf H-Gas angepasst werden müssen, wie Sie erkennen, dass eine Anpassung bereits erfolgt ist und welche Arbeiten unsere Techniker bei der Anpassung vornehmen, sehen Sie hier live am Gerät.

FAQ

Wenn wir aufgrund von fehlendem Ersatzmaterial keine Anpassung des Erdgasgerätes vornehmen können, informieren wir den Kunden hierüber per Brief. Ausschließlich in diesem Fall können Sie im Auftrag des Kunden eine Anpassung des Gerätes auf H-Gas übernehmen. Füllen Sie dafür bitte den im Brief enthaltenen Rückmeldebogen (Formular 4) aus und stellen Sie dem Kunden einen Kostenvoranschlag für die anstehende H-Gas-Geräteanpassung aus. Diese sendet der Kunde zur Prüfung an uns zurück. Daraufhin übersenden wir ihm ein Antwortschreiben mit dem Formular zur Fertigstellungsmeldung. Bitte füllen Sie diese nach der Anpassung auf H-Gas aus und bitten Sie Ihren Kunden uns diese zusammen mit der beglichenen Rechnung zu übermitteln. Die ErdgasUmstellung überweist dem Kunden im Anschluss den in unserem Antwortschreiben zugesagten Betrag. Hier finden Sie nochmal einen Überblick über die einzelnen Schritte.

Je nach Gerätetyp und abhängig von den Herstellervorgaben können sich die Arbeiten unterscheiden.

Möglich sind folgende Arbeiten:

  • Wechsel der Brennerdüse(n)
  • Einstellung des Düsendrucks
  • Funktionskontrolle der Anlage
  • Fotografieren von Gerät und technischen Komponenten (Typenschild, Gasregelblock, Düsenstock)
  • Durchführung von Abgasmessungen in Voll- und Teillast zur Prüfung der Mess- und Grenzwerte
  • Erstellung eines Mängelscheins, sofern sicherheitstechnische Mängel festgestellt wurden

Wichtig: Die ErdgasUmstellung behebt keine Mängel, dies ist allein Aufgabe der VIU.

Abgasmessungen erfolgen nicht nur unter Volllast über die Schornsteinfegertaste, sondern wegen der besonderen Anforderungen der Erdgasumstellung und abhängig vom Erdgasgerät auch in Teillast bzw. mehrstufig. Ausschlag gebend hierfür ist die jeweilige Herstellervorgabe und das technische Regelwerk G 680 (DVGW). Die Messwerte dienen als Basis für einen Mängelschein.

  • Unsere Grenzwerte für CO im Abgas (ppm normiert) bei Erhebung:
    • 0 bis 199 ppm – kein Mangel
    • 200 bis 299 ppm – Wartungsempfehlung (ggf. Mängelschein)
    • 300 bis 999 ppm – Mangel (Mängelschein)
    • ab 1000 ppm – Mangel und Sperrung
  • Unsere Grenzwerte für CO im Abgas (ppm normiert) bei Anpassung:
    • 0 bis 299 ppm – kein Mangel
    • 300 bis 499 ppm – Wartungsempfehlung (ggf. Mängelschein)
    • 500 bis 999 ppm – Mangel (Mängelschein)
    • ab 1000 ppm – Mangel und Sperrung

Ja, denn abhängig vom Erdgasgerät erfolgt die Anpassung auf H-Gas mehrere Wochen vor oder nach der Schaltung auf H-Gas im Erdgasnetz. Auch können bestimmte, nicht angepasste Geräte mehrere Wochen mit H-Gas betrieben werden. Die Terminplanung für eine zeitnahe Anpassung der Erdgasgeräte übernimmt die ErdgasUmstellung.

Wird nach der Erhebungsphase an einem (neuen) Erdgasanschluss ein nicht erhobenes Erdgasgerät installiert oder ein bereits erhobenes Erdgasgerät ausgetauscht, informieren Sie uns und füllen Sie das Formular zum Gerätetausch aus. Andernfalls können wir ggf. das Gerät nicht rechtzeitig zur H-Gas-Schaltung anpassen, was zu einer Sperrung des Gerätes oder Hausanschlusses führt. Ob wir ein Erdgasgerät erhoben haben, zeigt der gelbe Aufkleber am Gerät. Zur Inbetriebnahme eines Neugerätes haben Sie zwingend die H-Gas Düse vorzuhalten oder am Gerät zu hinterlassen.

Unsere Techniker dokumentieren den Status der Erdgasgeräte mithilfe von Aufklebern. So wissen Sie genau welche Arbeiten bereits vorgenommen wurden. Welche Aufkleber es gibt und was Sie bedeuten, sehen Sie hier.

Ja, mit der Anpassung des Gasgerätes wird ein grüner Aufkleber „Gasgerät angepasst auf Erdgas Gruppe H“ am Gehäuse des Gerätes und ein silberner Aufkleber „Anpassung auf H-Gas durch die ErdgasUmstellung“ neben dem Typenschild angebracht.

Sollten Sie ein Erdgasgerät vorfinden, das unter L-Gas nicht optimal eingestellt ist, kann dies daran liegen, dass bereits eine Anpassung des Gerätes auf H-Gas vorgenommen wurde. Einige Geräte passen wir bereits mehrere Monate vor dem jeweiligen Schalttermin an. In diesem Fall ist das Gerät zwingend in den H-Gas Einstellungen zu belassen. Sollte unter besonderen Umständen der Rückbau auf L-Gas dennoch erforderlich sein, informieren Sie zwingend die ErdgasUmstellung. Ein nicht auf H-Gas angepasstes Gerät kann zum Umstelltermin eine Gefahrensituation darstellen. Die Verantwortung hierzu obliegt dem Fachmann, der zuletzt Arbeiten am Gerät ausgeführt hat. Achten Sie immer auf die korrekten Düsen und die entsprechenden Einstellungen am Gerät. Informieren Sie sich über die betroffenen Regionen und die jeweiligen Schalttermine mithilfe unserer interaktiven Karte.

Die ErdgasUmstellung führt lediglich die Arbeiten im Rahmen der Erdgasumstellung durch. Die Aufgaben sind im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt. Die ErdgasUmstellung …

  • … führt keine Wartung an Erdgasgeräten durch.
  • … tauscht keine Erdgasgeräte aus.
  • … beseitigt keine Mängel an Erdgasgeräten.
  • … führt keine Aufträge von Privatkunden durch.

Diese Aufgaben verbleiben vollständig bei den Vertragsinstallationsunternehmen und Schornsteinfegern.

Sollten wir im Rahmen der Erhebung einen Mangel an einem Erdgasgerät feststellen, stellen wir dem Betreiber der Erdgasanlage einen Mängelschein aus. Er muss den angezeigten Mangel schnellstmöglich auf eigene Kosten durch ein VIU beheben lassen – einen sicherheitsrelevanten Mangel sofort. Bitte unterstützen Sie Ihre Kunden im Falle eines Mangels und bestätigen Sie die Behebung auf dem jeweiligen Mängelschein. Füllen Sie anschließend bitte den Mängelschein aus und senden diesen an uns zurück.

Liegt ein sicherheitstechnischer Mangel an der Kundenanlage oder dem Erdgasgerät vor, stellen wir dem Kunden einen Mängelschein und eine Sperrkarte aus, sperren ggf. die Anlage oder das Gerät und brechen die Anpassung ab. Zur Beseitigung des Mangels werden Sie direkt vom Kunden beauftragt. Sollten Sie ein gesperrtes Gerät vorfinden, bei dem noch keine Anpassung auf H-Gas stattgefunden hat, informieren Sie sich zwingend über den geplanten Umstellungstermin bei der ErdgasUmstellung. Bei Wiederinbetriebnahme steht es Ihnen frei, die Anpassung auf H-Gas in eigener Verantwortung vorzunehmen oder die ErdgasUmstellung für einen Termin zur Anpassung zu kontaktieren. Eine Wiederinbetriebnahme darf nur mit der korrekten Einstellung auf L- oder H-Gas erfolgen. Informieren Sie uns zwingend über die Beseitigung des Mangels und die Wiederinbetriebnahme mit dem beim Kunden vorliegenden Mängelschein und der Fertigstellungsmeldung zur Anpassung (Rückseite der Sperrkarte).

Wird im Rahmen des Technikerbesuchs Gasgeruch festgestellt findet eine Sperrung des Hausanschlusses am Zähler oder der HAE statt. Ab einem Grenzwert von 4.400 ppm (10% UEG) oder bei Gaseintritt von außen wird zusätzlich der Entstördienst kontaktiert.

Bei Sperrungen aufgrund von Gasgeruch wird die Gaszufuhr am Gaszähler oder der HAE unterbrochen und eine Sperrkarte mit Hilfe einer blauen Plombe angebracht. Zur Wiederinbetriebnahme ist eine Gebrauchfähigkeitsprüfung erforderlich. Berücksichtigen Sie im Rahmen der Wiederinbetriebnahme zwingend die Informationen auf der Sperrkarte zur Anpassung des Gasgerätes auf H-Gas und den jeweiligen Schalttermin.

Sollte Sie ein Kunde bezüglich einer Störung kontaktieren, die im Rahmen der Erdgasumstellung entstanden ist, verweisen Sie diesen bitte im ersten Schritt an die ErdgasUmstellung. Eine Störungsbeseitigung erfolgt kostenfrei durch die Techniker der ErdgasUmstellung.

Materialien zum Download

Wir aktualisieren laufend unseren Download-Bereich der Webseite. Schauen Sie gerne auch hier regelmäßig vorbei. Zusätzliche Informationen liefern Ihnen die FAQ und News auf unserer Webseite. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben melden Sie sich über das Kontaktformular oder unter:

Helpline (kostenfrei):
0800 4398 444
Mo.-Fr., 7-20 Uhr und
Sa., 8-16 Uhr

Meine Umstellung

Schritt für Schritt erklärt: Alle Infos zum Hintergrund, Ablauf und gesetzlichen Rahmen Ihrer Erdgasumstellung.

mehr

Anträge und Formulare

Sie haben ein neues Erdgasgerät angeschafft? Hier können Sie uns Ihren Gerätetausch bequem online melden.

mehr

Sicherheitshinweise

Ihre Sicherheit hat für uns höchste Priorität: So erkennen Sie unsere Techniker und schützen sich vor Trickbetrügern.

mehr

Ansprechpartner

Alle Kontaktdaten für Verbraucher und Pressevertreter sowie die Nummer unserer kostenfreien Helpline.

mehr
Scroll to top