Die ErdgasUmstellung ist aus Sicherheitsgründen dazu gezwungen, die Versorgung mit Erdgas in einigen Haushalten zu unterbrechen. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
1. Gasgeruch innerhalb der Kundenanlage
Nimmt die ErdgasUmstellung während der Erhebung oder Anpassung Ihrer Erdgasgeräte Gasgeruch wahr, sperren und plombieren wir zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitmenschen Ihre Erdgasanlage. Zugleich erhalten Sie von unserem Techniker einen Mängelschein. Wie darauf vermerkt, lassen Sie Ihre Anlage bitte von einem zugelassenen Installationsunternehmen überprüfen. Auf der Rückseite des Mängelscheins kann der von Ihnen beauftragte Installateur die Überprüfung und Bearbeitung des Mangels notieren und der ErdgasUmstellung postalisch zukommen lassen. Die Adresse ist auf dem Mängelschein vermerkt, das Porto zahlt die ErdgasUmstellung. Im Anschluss wird Ihnen die ErdgasUmstellung einen neuen Termin zur Erhebung bzw. Anpassung Ihres Erdgasgerätes zukommen lassen. Sollte Ihr Installateur jedoch nicht nur den Mangel beseitigen, sondern gleichzeitig die Anpassung Ihres Gerätes auf H-Gas vornehmen, lassen Sie bitte Ihr Vertragsinstallationsunternehmen zusätzlich die Fertigstellungsmeldung ausfüllen und senden Sie diese an die ErdgasUmstellung zurück.
2. Es besteht ein erheblicher Mangel am Gasgerät oder eine nicht erfolgte Mängelbeseitigung bzw. fehlende Rücksendung des Mängelscheins
Stellt die ErdgasUmstellung einen gravierenden Mangel an Ihrem Erdgasgerät fest, darf das Gerät aus Sicherheitsgründen nicht weiterbetrieben werden und wird gesperrt. In diesem Fall erhalten Sie vom Techniker der ErdgasUmstellung einen Mängelschein. Setzen Sie sich mit einem eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung und lassen Sie den Mangel beseitigen. Sobald der Mangel behoben wurde, senden Sie uns den Mängelschein mit den erforderlichen Angaben zurück. Die Adresse der ErdgasUmstellung ist auf dem Mängelschein vermerkt, das Porto übernehmen wir für Sie. Sobald wir den Mängelschein erhalten haben, kommt die ErdgasUmstellung bezüglich eines neuen Termins zur Erhebung bzw. Anpassung auf Sie zu. Sollte Ihr Installateur jedoch nicht nur den Mangel beseitigen, sondern gleichzeitig die Anpassung Ihres Gerätes auf H-Gas vornehmen, lassen Sie bitte Ihr Vertragsinstallationsunternehmen zusätzlich die Fertigstellungsmeldung ausfüllen und senden Sie diese an die ErdgasUmstellung zurück.
3. Es ist kein Gerätetausch erfolgt, bzw. liegt der ErdgasUmstellung keine Information hierzu vor
Stellt die ErdgasUmstellung fest, dass Ihr Gerät nicht auf H-Gas angepasst werden kann und auch kein eingetragenes Installationsunternehmen die Anpassung vornehmen kann, muss das Gerät ausgetauscht werden. Sollten Sie keinen Gerätetausch vornehmen oder der ErdgasUmstellung fehlt die Information zum Tausch, werden wir Ihre Erdgasanlage aus Sicherheitsgründen sperren und plombieren. Um einen Gerätetausch vornehmen zu lassen, setzen Sie sich bitte mit einem eingetragenen Installationsunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung. Den Tausch des Gerätes teilen Sie uns bitte hier mit.
4. Die ErdgasUmstellung hat keine Mitteilung bezüglich der Anpassung des Gerätes erhalten
Wenn Ihr Gasgerät bereits von einem eingetragenen Installationsunternehmen auf den Betrieb mit H-Gas angepasst wurde und die ErdgasUmstellung hierzu keine Mitteilung erhalten hat, wird Ihre Erdgasanlage gesperrt und plombiert. Sie erhalten von unserem Techniker eine Sperrkarte. Setzen Sie sich zur Wiederinbetriebnahme der Erdgasanlage mit einem eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Aus Sicherheitsgründen darf nur ein zugelassenes Installationsunternehmen die Plombe entfernen und die Sperrung aufheben. Um den sicheren Betrieb Ihrer Anlage gewährleisten zu können, muss Ihr Gerät auf H-Gas angepasst werden. Sollte das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen die Anpassung auf H-Gas vornehmen, lassen Sie uns die Fertigstellungsmeldung auf der Rückseite der Sperrkarte zukommen. Die Adresse der ErdgasUmstellung ist bereits vermerkt, die Portokosten zahlt die ErdgasUmstellung als Empfänger. Kann das Installationsunternehmen die Anpassung auf H-Gas und/ oder die Wiederinbetriebnahme des Gerätes nicht vornehmen, setzen Sie sich bitte mit der ErdgasUmstellung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4398 444 (Mo. – Fr. 7 – 20 Uhr und Sa. 8 – 16 Uhr) oder der E-Mail-Adresse info@meine-erdgasumstellung.de in Verbindung. Nennen Sie bitte das Stichwort „Versorgungsunterbrechung“.
5. Verweigerung des Zutritts bzw. das Nichtantreffen des Verbrauchers
Sollte trotz mehrerer persönlichen Anfahrten und Kontaktversuche der Zutritt zu den Geräten nicht möglich sein oder verweigert werden, wird die ErdgasUmstellung eine Sperrung veranlassen. Dies kann in letzter Instanz auch durch eine straßenseitige Sperrung erfolgen, da zum Schaltzeitpunkt eine Gefahr für Leib und Leben für Sie und weitere Hausbewohner besteht. Zeitgleich wird Ihnen eine Sperrkarte zugestellt. Die straßenseitige Sperrung kann nur durch den zuständigen Netzbetreiber aufgehoben werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der ErdgasUmstellung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4398 444 (Mo. – Fr. 7 – 20 Uhr und Sa. 8 – 16 Uhr) auf und nennen Sie das Stichwort „Versorgungsunterbrechung“. Nur so kann Ihr Gerät ordnungsgemäß angepasst und die Versorgung mit H-Gas aufgenommen werden.
Wer trägt die Kosten, die durch eine Sperrung entstehen?
Alle Kosten für Stilllegung und Wiederversorgung mit Erdgas trägt derjenige, der die Anpassung der Erdgasanlage auf H-Gas verhindert oder die Information des Gerätetauschs nicht übermittelt.
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