FAQ


Sie haben noch Fragen zur ErdgasUmstellung? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.

Diese Liste werden wir mit jeder neuen Frage erweitern. Ihre Frage ist nicht dabei oder wurde nicht zufriedenstellend beantwortet? Dann stellen Sie diese hier über unser Fragen-Formular oder melden Sie sich bei unserer Helpline (kostenfrei): 0800 4398 444 (Mo.-Fr., 7-20 Uhr und Sa., 8-16 Uhr).

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Hintergrund

Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Aufgrund der rückläufigen Förderung von L-Gas mit niedrigem Brennwert in den Niederlanden wird die Erdgasversorgung nach und nach auf H-Gas mit höherem Brennwert umgestellt. Dieses Gas kommt u.a. aus norwegischen und weiteren Quellen. Die Umstellung der Erdgasversorgung wird auch Marktraumumstellung (MRU) genannt – diese erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030.

Fördern#8;Abbau#5;Abbauen#5;rückläufig#5;gewinnen#5;Holland#5;Niederland#5;Gas woher#5;Woher#5;Erdgas woher#5;Land#5;Norwegen#5;norwegisch#5;Lgas#5;Hgas#5;niedrig#5;Hintergrund#5

Die Erfassung der ersten Erdgasgeräte im Netzgebiet der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG) beginnt im 2. Quartal 2018 – die schrittweise Umstellung erfolgt gebietsweise bis zum Jahr 2028. Eine Karte mit den Umstellbezirken und den Umstellzeiträumen finden Sie hier.

Bis wann#6;Termin#6;Zeitpunkt#6;Umstellbezirk#6;Bezirk#6;Gebiet#5

Eine Änderung muss aufgrund der rückläufigen L-Gas-Förderung in den Niederlanden stattfinden. Die Erdgasumstellung ist notwendig, um in Deutschland die langfristige Versorgungsicherheit mit Erdgas zu gewährleisten. Die Erdgasumstellung bzw. Marktraumumstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und ist im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Für die Erdgasumstellung ist allein der örtliche Verteilnetzbetreiber gesetzlich autorisiert.

Fördern#8;Abbau#5;Abbauen#5;rückläufig#5;Holland#5;Niederland#5;Gas woher#5;Woher#5;Erdgas woher#5;Land#5;Paragraf#5;Paragraph#5; Enwg#5;Gesetz#5;Bundesregierung#5;Lgas#5;Hgas#5;Anpassung warum#5;VNB#5

Alle zuständigen Netzbetreiber in Deutschland, in deren Gebiet noch L- statt H-Gas genutzt wird sind damit betraut, die Marktraumumstellung Erdgas durchzuführen. Dazu gehören die technischen Arbeiten zur Erhebung und Anpassung der Erdgasgeräte, um H-Gas sicher nutzen zu können. Die politischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen in Europa beeinflussen den Auftrag der sogenannten Marktraumumstellung Erdgas, die in § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes verankert ist, derzeit nicht. Wir halten an unserem Auftrag zur Umrüstung der Erdgasgeräte fest und führen aufgrund der langfristig, deutschlandweit abgestimmten Planungen zwischen allen Beteiligten die Marktraumumstellung weiter fort.

Russland#5;Ukraine#5;Versorgungssicherheit#5;Krise#5;Putin#5;Gasversorgung#5;Erhebungsphase#5;Anphasungsphase#5

Für die ordnungsgemäße Erdgasumstellung bzw. Marktraumumstellung ist laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes allein der örtliche Netzbetreiber zuständig. In der rheinischen Region ist dies die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG), die sich mit ihrer Marke ErdgasUmstellung um die sichere Abwicklung und Organisation der Umstellung kümmert.

Paragraf#5;Paragraph#5;Enwg#5;Gesetz#5

Die Erdgassorten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter (kWh/m³) ausgewiesen wird. „H“ steht für „high“ (hoch) – der Energiegehalt von H-Gas ist entsprechend höher ist als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³).

Kilowatt#5;Kilowattstunde#5;Sorte#5;Art Gas#5; Gasart#5; Chemisch#5;Chemie#5;Lgas#5;Hgas#5;Low#5

Umsetzung und Ablauf

Wir informieren nicht nur Mieter, sondern auch jeden Eigentümer über die anstehende Erdgasumstellung. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass alle Beteiligten die notwendigen Informationen erhalten haben. Sollten Sie demnach nicht nur als Mieter, sondern auch als Eigentümer im Umstellgebiet gemeldet sein, ist es möglich, dass Sie mehrere Schreiben von uns erhalten. Berücksichtigen Sie, dass wir nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes dazu verpflichtet sind, die Eigentümer und Mieter frühzeitig über die bevorstehenden Maßnahmen zur Umstellung von L- auf H-Gas zu informieren.

Folgende Erstinformationsschreiben versenden wir:

1.„Allgemeine Information zur Erdgasumstellung“
Dieses Schreiben richtet sich an Mieter (Anschlussnutzer), die einen Gasvertrag haben. Die personenbezogenen Daten der Mieter erhalten wir von den Erdgasversorgern. Die Mieter sind für uns wichtige Ansprechpartner, da sie den Technikern im Regelfall Zutritt zu den Erdgasgeräten gewähren müssen.

2.„Allgemeine Information zur Erdgasumstellung für Vermieter und Wohnungseigentümer“
Dieses Schreiben versenden wir an alle uns bekannten Eigentümer/Vermieter (Anschlussnehmer) im Umstellgebiet. Die personenbezogenen Daten erhalten wir vom Katasteramt. Das Schreiben enthält eine Eigentümer-ID, die nur zu internen Zwecken dient, sowie eine Auflistung über die von der Erdgasumstellung betroffenen Objekte. Gehören diese Objekte weiteren Personen, erhalten diese ebenfalls ein Schreiben von uns.

Hinweis: Eigentümer (Anschlussnehmer) erhalten von uns lediglich das Erstinformationsschreiben, die weiteren Schreiben richten sich nur an Mieter (Anschlussnutzer). Wir weisen die Mieter darauf hin, alle relevanten Informationen an ihren Vermieter weiterzuleiten. Sollten die Anschreiben unvollständige/fehlerhafte Daten enthalten, informieren Sie uns bitte darüber per E-Mail an info@meine-erdgasumstellung.de.

 

Schreiben#5;Infoschreiben#5;Erstinformationsschreiben#5;gleiche Schreiben#5;

Die ErdgasUmstellung informiert alle betroffenen Haushalte frühzeitig per Brief, in welchem Zeitraum wir in ihrem Wohnort unterwegs sind und Hausbesuche durchführen. Eine Karte mit den Umstellgebieten und den Umstellzeiträumen finden Sie hier.

Technikerbesuch#5;ab wann#5;Verbraucher#5;Gegend#5;Wohnung#5;Straße#5;wann kommt Gas#5;Monteur#5;Installateur#5;Brief erhalten#5;wann kommt Techniker#5;wann kommt Installateur#5;wann bin ich dran#5;Information erhalten#5;wann genau#5;Brief bekommen#5;wann ich#5

Die ErdgasUmstellung informiert Sie in jedem Fall schriftlich per Brief über den jeweiligen Besuchstermin unseres Technikers. Es ist wichtig, dass der Techniker an dem genannten Termin Zugang zu Ihren Wohnräumen und den Erdgasgeräten erhält. Können Sie den im Brief genannten Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie dringend um Rückmeldung, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Melden Sie sich hierzu bitte bei unserer kostenfreien Helpline unter 0800 4398 444 (Mo.–Fr., 7–20 Uhr und Sa., 8–16 Uhr) oder senden Sie uns eine E-Mail an info@meine-erdgasumstellung.de.

Wohnung#9;kommt#5;stornieren#5;ändern#5;Kontaktdaten#5;Monteuren#5;Installateur#5;wie informiert#5;Informationen Termin#5;Termin passt nicht#5;Termin verschieben#5;Termin klappt nicht#5;brauche neuen Termin#5;Termin ändern#5;Terminänderung#5;Terminabstimmung#5;Termin abstimmen#5;Termin tauschen#5

Ja, als Mieter oder Eigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den von der ErdgasUmstellung beauftragten Firmen, also den Technikern, Zutritt zum Grundstück und Ihrer Wohnung / Ihrem Haus zu gewähren, in dem sich die anzupassenden Erdgasgeräte befinden.

Reinlassen#5;Verbieten#5;weigern#5;Monteuren#5;Installateur#5;Zutritt verweigern#5;kein Zutritt#5;nicht reinlassen#5;Techniker nicht rein#5;Techniker nicht reinlassen#5

Die Umstellung vollzieht sich in drei Schritten: Im ersten Schritt informieren wir alle betroffenen Verbraucher per Brief über die anstehende Erdgasumstellung. Im zweiten Schritt werden die relevanten Daten aller Erdgasgeräte in Ihrem Haushalt erfasst. Bis zu zwei Jahre nach dem Erhebungsbesuch folgt ein Termin zur technischen Anpassung der Erdgasanlage. In diesem dritten Schritt wird Ihr Erdgasgerät technisch auf die Nutzung von H-Gas umgestellt. Zur Qualitätssicherung prüfen wir stichprobenartig bei jedem zehnten Erdgasgerät, ob die Erhebung und/oder die Anpassung in der Region fachgerecht durchgeführt wurden.

Was passiert#5;Checken#5;Kontrollieren#5;Ablauf Erdgasumstellung#5;wie funktioniert Umstellung#5;Prozess Umstellung#5;Ablauf#5;ablaufen#5;Vorgehen#5

Nein. Grundsätzlich ist Ihre Versorgung mit Erdgas jederzeit gesichert und es wird zu keinen unangekündigten Versorgungsunterbrechungen kommen. Ihre Erdgasgeräte müssen lediglich für die Dauer der Anpassung abgeschaltet werden. Bitte gehen Sie von einem Zeitbedarf zwischen 30 und 60 Minuten für haushaltsübliche Erdgasgeräte aus.

Kein Gas#5;ausgeschaltet#5;abschalten#5;ausschalten#5;Gas abschalten#5;Gas abstellen#5;abgestellt#5;kein Gas#5;Gas weg#5;Gas aus#5

Die Umstellung der Erdgasbeschaffenheit sichert auch weiterhin die sichere und effiziente Versorgung mit Erdgas.

Warum Umstellung#5;warum H-Gas#5;warum hgas#5;neues Gas#5;wieso anderes Gas#5;weiter gutes Gas#5

Vor dem ersten Technikerbesuch erhält jeder Verbraucher per Anschreiben eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). PIN-Anschreiben werden mit oder ohne konkrete Terminankündigung verschickt. Haben Sie ein PIN-Anschreiben ohne konkrete Terminankündigung erhalten, bedeutet dies, dass die Techniker der ErdgasUmstellung ohne vorherige Ankündigung bei Ihnen vorbeikommen.

PIN ohne Termin#5;Code#5;Brief#5;ohne Termin#5;unangekündigt#5;Brief mit Nummern#5;Brief mit Zahlen#5;kein Termin#5;kein Datum#5

Die ErdgasUmstellung ist aus Sicherheitsgründen dazu gezwungen, die Versorgung mit Erdgas in einigen Haushalten zu unterbrechen. Dies kann verschiedene Ursachen haben:

1. Gasgeruch innerhalb der Kundenanlage
Nimmt die ErdgasUmstellung während der Erhebung oder Anpassung Ihrer Erdgasgeräte Gasgeruch wahr, sperren und plombieren wir zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitmenschen Ihre Erdgasanlage. Zugleich erhalten Sie von unserem Techniker einen Mängelschein. Wie darauf vermerkt, lassen Sie Ihre Anlage bitte von einem zugelassenen Installationsunternehmen überprüfen. Auf der Rückseite des Mängelscheins kann der von Ihnen beauftragte Installateur die Überprüfung und Bearbeitung des Mangels notieren und der ErdgasUmstellung postalisch zukommen lassen. Die Adresse ist auf dem Mängelschein vermerkt, das Porto zahlt die ErdgasUmstellung. Im Anschluss wird Ihnen die ErdgasUmstellung einen neuen Termin zur Erhebung bzw. Anpassung Ihres Erdgasgerätes zukommen lassen. Sollte Ihr Installateur jedoch nicht nur den Mangel beseitigen, sondern gleichzeitig die Anpassung Ihres Gerätes auf H-Gas vornehmen, lassen Sie bitte Ihr Vertragsinstallationsunternehmen zusätzlich die Fertigstellungsmeldung ausfüllen und senden Sie diese an die ErdgasUmstellung zurück.

2. Es besteht ein erheblicher Mangel am Gasgerät oder eine nicht erfolgte Mängelbeseitigung bzw. fehlende Rücksendung des Mängelscheins
Stellt die ErdgasUmstellung einen gravierenden Mangel an Ihrem Erdgasgerät fest, darf das Gerät aus Sicherheitsgründen nicht weiterbetrieben werden und wird gesperrt. In diesem Fall erhalten Sie vom Techniker der ErdgasUmstellung einen Mängelschein. Setzen Sie sich mit einem eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung und lassen Sie den Mangel beseitigen. Sobald der Mangel behoben wurde, senden Sie uns den Mängelschein mit den erforderlichen Angaben zurück. Die Adresse der ErdgasUmstellung ist auf dem Mängelschein vermerkt, das Porto übernehmen wir für Sie. Sobald wir den Mängelschein erhalten haben, kommt die ErdgasUmstellung bezüglich eines neuen Termins zur Erhebung bzw. Anpassung auf Sie zu. Sollte Ihr Installateur jedoch nicht nur den Mangel beseitigen, sondern gleichzeitig die Anpassung Ihres Gerätes auf H-Gas vornehmen, lassen Sie bitte Ihr Vertragsinstallationsunternehmen zusätzlich die Fertigstellungsmeldung ausfüllen und senden Sie diese an die ErdgasUmstellung zurück.

3. Es ist kein Gerätetausch erfolgt, bzw. liegt der ErdgasUmstellung keine Information hierzu vor
Stellt die ErdgasUmstellung fest, dass Ihr Gerät nicht auf H-Gas angepasst werden kann und auch kein eingetragenes Installationsunternehmen die Anpassung vornehmen kann, muss das Gerät ausgetauscht werden. Sollten Sie keinen Gerätetausch vornehmen oder der ErdgasUmstellung fehlt die Information zum Tausch, werden wir Ihre Erdgasanlage aus Sicherheitsgründen sperren und plombieren. Um einen Gerätetausch vornehmen zu lassen, setzen Sie sich bitte mit einem eingetragenen Installationsunternehmen Ihrer Wahl in Verbindung. Den Tausch des Gerätes teilen Sie uns bitte hier mit.

4. Die ErdgasUmstellung hat keine Mitteilung bezüglich der Anpassung des Gerätes erhalten
Wenn Ihr Gasgerät bereits von einem eingetragenen Installationsunternehmen auf den Betrieb mit H-Gas angepasst wurde und die ErdgasUmstellung hierzu keine Mitteilung erhalten hat, wird Ihre Erdgasanlage gesperrt und plombiert. Sie erhalten von unserem Techniker eine Sperrkarte. Setzen Sie sich zur Wiederinbetriebnahme der Erdgasanlage mit einem eingetragenen Installationsunternehmen in Verbindung. Aus Sicherheitsgründen darf nur ein zugelassenes Installationsunternehmen die Plombe entfernen und die Sperrung aufheben. Um den sicheren Betrieb Ihrer Anlage gewährleisten zu können, muss Ihr Gerät auf H-Gas angepasst werden. Sollte das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen die Anpassung auf H-Gas vornehmen, lassen Sie uns die Fertigstellungsmeldung auf der Rückseite der Sperrkarte zukommen. Die Adresse der ErdgasUmstellung ist bereits vermerkt, die Portokosten zahlt die ErdgasUmstellung als Empfänger. Kann das Installationsunternehmen die Anpassung auf H-Gas und/ oder die Wiederinbetriebnahme des Gerätes nicht vornehmen, setzen Sie sich bitte mit der ErdgasUmstellung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4398 444 (Mo. – Fr. 7 – 20 Uhr und Sa. 8 – 16 Uhr) oder der E-Mail-Adresse info@meine-erdgasumstellung.de in Verbindung. Nennen Sie bitte das Stichwort „Versorgungsunterbrechung“.

5. Verweigerung des Zutritts bzw. das Nichtantreffen des Verbrauchers
Sollte trotz mehrerer persönlichen Anfahrten und Kontaktversuche der Zutritt zu den Geräten nicht möglich sein oder verweigert werden, wird die ErdgasUmstellung eine Sperrung veranlassen. Dies kann in letzter Instanz auch durch eine straßenseitige Sperrung erfolgen, da zum Schaltzeitpunkt eine Gefahr für Leib und Leben für Sie und weitere Hausbewohner besteht. Zeitgleich wird Ihnen eine Sperrkarte zugestellt. Die straßenseitige Sperrung kann nur durch den zuständigen Netzbetreiber aufgehoben werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der ErdgasUmstellung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4398 444 (Mo. – Fr. 7 – 20 Uhr und Sa. 8 – 16 Uhr) auf und nennen Sie das Stichwort „Versorgungsunterbrechung“. Nur so kann Ihr Gerät ordnungsgemäß angepasst und die Versorgung mit H-Gas aufgenommen werden.

Wer trägt die Kosten, die durch eine Sperrung entstehen?
Alle Kosten für Stilllegung und Wiederversorgung mit Erdgas trägt derjenige, der die Anpassung der Erdgasanlage auf H-Gas verhindert oder die Information des Gerätetauschs nicht übermittelt.

Kein Gas#5;Gaszufuhr#5;warum gesperrt#5;Grund#5;Gas weg#5;komischer Geruch#5

Technische Fragen und Geräte

Nahezu alle installierten Erdgas-Heizungsanlagen können auf die neue Erdgasbeschaffenheit angepasst werden. Sollte Ihre Heizungsanlage jedoch technisch mangelhaft, nicht betriebssicher oder nicht mehr reparabel sein, kann ein Austausch erforderlich sein.

Erdgasgerät#5;neues Gerät#5;ersetzen#5;wann neues Gerät#5;wann ersetzen#5;Gerät austauschen#5;anderes Gerät#5;neues Gerät nötig#5

Nein, der bisherige Erdgaszähler bleibt bestehen. Zeitnah zum Umstelltermin wird lediglich der Zählerstand des Erdgaszählers abgelesen.

Austausch#5;neuer Zähler#5

Innerhalb unseres Netzgebiets müssen wir alle Erdgasverbrauchsgeräte in allen Privathaushalten und Unternehmen ermitteln. Bei der Erhebung erfassen wir die für die spätere Anpassung relevanten Gerätedaten. Im Einzelnen umfasst die Erhebung folgende Maßnahmen:

  • Identifikation des Erdgasgeräts und der CE/DE-Kennzeichnung anhand des Typenschilds
  • Fotografieren der Erdgasanlage
  • Kontrolle der Zählernummer und Dokumentation des Zählerstandes
  • Abgasmessung in Voll- und Teillast
  • Messung der Gaskonzentration in der Raumluft
  • Beurteilung des allgemeinen Gerätezustandes und der Leitungsanlage
  • Anbringen eines Kontroll-Aufklebers am Erdgasgerät

Sollten wir bei der Erhebung Mängel feststellen, erhalten Sie von uns vor Ort einen Mängelschein. Die dort genannten Mängel müssen Sie von einem Betrieb des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks Ihrer Wahl beseitigen lassen. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit. Grundsätzlich gilt: Ohne die erfolgreiche Erhebung und Anpassung ist ein sicherer Betrieb der Erdgasgeräte mit H-Gas nicht gewährleistet.

Erster Schritt#5;Erfassung#5;erfasst#5;was passiert#5;Erdgasumstellung#5;wie läuft Erhebung#5;Ablauf Erhebung#5;Dauer Erhebung#5

Bei unserem Erhebungsbesuch haben wir alle relevanten Daten erhoben, um die Anpassung Ihrer Erdgasgeräte vorbereiten und durchführen zu können. Bei der Anpassung überzeugen wir uns vor Ort zunächst vom ordnungsgemäßen Zustand des Erdgasgeräts. Wesentlicher Punkt der Arbeiten ist der Austausch der L-Gas-Brennerdüse gegen eine für H-Gas geeignete Variante. Die passende Düse bringt der Techniker mit. Abhängig vom Gerätehersteller und Modell, nimmt der Techniker darüber hinaus noch Einstellungen zum Beispiel an der Steuerungseinheit des Erdgasgeräts vor. Anschließend bringt der Techniker Aufkleber am Gehäuse und Typenschild des Erdgasgeräts an, welche die erfolgreiche Anpassung kennzeichnen. Alle Arbeitsschritte dokumentiert der Techniker mit Fotoaufnahmen. Pro Erdgasgerät dauert die Anpassung circa 30 bis 60 Minuten. Nach der erfolgreichen Anpassung ist das Gerät voll funktionsfähig und kann mit H-Gas betrieben werden.

Zweiter Schritt#5;was passiert#5;Erdgasumstellung#5;wie läuft Anpassung#5;Ablauf Anpassung#5;Dauer Anpassung5#

Die Techniker der ErdgasUmstellung haben während der Erhebung einen Mangel oder mehrere Mängel an Ihrem Erdgasgerät festgestellt und Ihnen einen entsprechenden Mängelschein ausgestellt. Die darauf genannte Beanstandung an Ihrem Gerät muss innerhalb von vier Wochen behoben werden.

Der Mängelschein hilft Ihnen, die richtigen Schritte zur Behebung einzuleiten. Auf der zweiten Seite der Karte sind in vier verschiedenen Unterpunkten Mängelarten gelistet. Hat der Techniker einen oder mehrere der ersten drei Fehlertypen markiert, verständigen Sie zur Behebung bitte ausschließlich einen Installateur, bzw. ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU). Für sämtliche bauliche Beanstandungen (Mängel unter Punkt 4) ist dagegen der Schornsteinfeger zuständig.

Die erfolgreiche Behebung lassen Sie sich vom Fachbetrieb auf der Rückseite des Mängelscheins bestätigen und schicken die Karte an die ErdgasUmstellung. Die Adresse ist auf dem Mängelschein für den Postversand vermerkt. Das Porto zahlt die ErdgasUmstellung.

Kaputt#5;reparieren#5;Reparatur#5;wer repariert#5;Frist#5;Mangel beheben#5;Mängel beheben#5;wegmachen#5;Gerät nicht in Ordnung#5;wo Hilfe#5

Bei der Suche nach einem Vertragsinstallateur helfen Ihnen die für Ihren Wohnort zuständigen Handwerks- und Schornsteinfegerinnungen. Zugelassene Handwerker und Schornsteinfeger finden Sie zudem in den Gelben Seiten.

Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln

Innung des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks Köln

Wer repariert#5;Reparatur#5;kaputt#5;suche Schornsteinfeger#5;Mängel wegmachen#5;Mängel beseitigen#5

Als Anlagenbetreiber sind Sie selbst für den sicheren Betrieb Ihrer Anlage verantwortlich. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, bestehende Mängel überprüfen und beseitigen zu lassen. Werden aufgezeigte Mängel nicht beseitigt, können wir Ihr Erdgasgerät ggf. nicht für die Nutzung auf H-Gas anpassen. Nach der Umstellung von L- auf H-Gas ist ein weiterer Betrieb Ihrer Anlage in diesem Fall ausgeschlossen.

Gerät nicht repariert#5;keine Reparatur#5;Mangel nicht behoben#5;kein Gas#5;Gerät gesperrt#5;Anlage gesperrt#5;Beseitigung nicht erfolgt#5;Reparatur nicht erfolgt#5

Kommt es nach einem Besuch unseres Technikers zu einer Fehlfunktion des Erdgasgeräts, kontaktieren Sie bitte in jedem Fall zunächst unsere kostenfreie Helpline, unter 0800 4398 444 (Mo.–Fr., 7–20 Uhr und Sa., 8–16 Uhr) oder schreiben Sie eine E-Mail an info@meine-erdgasumstellung.de. Techniker der ErdgasUmstellung stellen dann zeitnah die Ursache der Störung fest. Steht die Störung in Zusammenhang mit den Arbeiten der ErdgasUmstellung, wird die Störung behoben und die Kosten von der ErdgasUmstellung übernommen. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden auf Kosten des Gerätebesitzers durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) behoben werden. Die ErdgasUmstellung übernimmt keine Kosten, die durch die eigenmächtige Beauftragung eines VIU entstanden sind.

Kein Gas#5;Sperrung#5;gesperrt#5;nicht repariert#5;kaputt#5;reparieren#5;Geruch#5;Mängel wegmachen#5;Mängel beseitigen#5

Es gibt folgende Gründe, warum Ihr Erdgasgerät nicht angepasst werden kann:

1. Technisch nicht möglich
Sollte Ihr Erdgasgerät aus technischen Gründen nicht anpassbar sein, dürfen Sie Ihr Verbrauchsgerät nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas nicht mehr nutzen. Empfehlenswert ist dann der frühzeitige Austausch des Erdgasgeräts, um eine Unterbrechung der Erdgasversorgung zu verhindern.

2. Keine Zulassung für den deutschen Markt
Für eine korrekte Zuordnung Ihres Erdgasgeräts benötigen wir sowohl das Typenschild als auch den Nachweis über die Zulassung des Gerätes für den deutschen Markt. Liegt zu Ihrem Verbrauchsgerät keine deutsche Zulassung vor, dürfen Sie Ihr Verbrauchsgerät nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht nutzen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihr Erdgasgerät sofort außer Betrieb nehmen.

3. Fehlendes Material
Trotz vielfältiger Bemühungen kann es leider vorkommen, dass wir keine Möglichkeit haben, die notwendigen Ersatzteile herstellerseitig zu beschaffen und Ihr Verbrauchsgerät für den Betrieb auf H-Gas anzupassen. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Verbrauchsgerät im aktuellen Zustand nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas nicht mehr nutzen dürfen. Sollte seitens der ErdgasUmstellung auf Grund fehlenden Materials keine Möglichkeit bestehen, Ihr Gerät anzupassen, können Sie sich gerne eine zweite Meinung bei einem eingetragenen Installationsunternehmen einholen.

Grundsätzlich gilt: In jedem Fall informieren wir Sie im Anschluss an unseren Erhebungsbesuch schriftlich über das Ergebnis und erläutern Ihnen den genauen Grund für die Nichtanpassbarkeit Ihres Gerätes. Zusätzlich bieten wir Ihnen Hilfestellung bei allen erforderlichen Maßnahmen. Die Grundlagen für die Arbeiten der ErdgasUmstellung finden Sie im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a EnWG) und im DVGW Arbeitsblatt G 680.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung und sind über die kostenfreie Helpline unter 0800 4398 444 (Mo.-Fr., 7-20 Uhr und Sa., 8-16 Uhr) sowie über die E-Mail-Adresse info@meine-erdgasumstellung.de erreichbar.

Warum nicht anpassbar#5;nicht anpassbares Gerät#5;ersetzen#5;neues Gerät#5;nicht-anpassbares#5; nicht-anpassbares Gerät#6; nicht-anpassbare Geräte#6; Grund#5;nicht anpassen#5;keine Anpassung#5

Stellen wir auf Basis der bei Ihnen erhobenen Gerätedaten fest, dass Ihr Erdgasgerät die technischen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb mit H-Gas nicht erfüllt, müssen Sie handeln. Um auch in Zukunft sicher mit Erdgas versorgt zu werden, müssen Sie Ihr Gerät erneuern. Den Gerätetausch können Sie uns ganz bequem online mitteilen.

WICHTIG: Ihre Rückmeldung zum Gerätetausch muss bis spätestens drei Monate vor der Umstellung auf H-Gas vorliegen, damit wir noch die Daten Ihres Neugerätes erheben und mit dem ggf. notwendigen Ersatzmaterial zum richtigen Zeitpunkt auf H-Gas anpassen können.

Auch wenn wir als ErdgasUmstellung aufgrund fehlender Original-Ersatzteile keine Möglichkeit sehen, ihr Verbrauchsgerät anzupassen, empfehlen wir Ihnen den frühzeitigen Austausch Ihres Geräts. Möglicherweise kann in diesem Fall ein zugelassenes Installationsunternehmen unterstützen und die Anpassung Ihres Geräts übernehmen. Senden Sie uns hierzu den in unserem Benachrichtigungsschreiben beiliegenden Rückmeldebogen inkl. Kostenvoranschlag des Installationsunternehmens bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Umstelltermin zu, damit wir eine Anerkennung der Kosten prüfen können.

Wer hilft bei Reparatur, Anpassung oder Neuanschaffung?

• Bei der Suche nach einem Vertragsinstallateur helfen Ihnen zum Beispiel die örtliche Kreishandwerkerschaft und die Innung des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks weiter. Fachbetriebe für die Region Bergisches Land finden Sie beispielsweise im Verzeichnis des RIA (Regionaler Installateurausschuss Bergisches Land Gas/Wasser). Einen Schornsteinfeger finden Sie über die örtliche Schornsteinfeger-Innung. Auch in den Gelben Seiten sind zahlreiche Betriebe und Schornsteinfeger verzeichnet.

• Bei Fragen zur Energieversorgung können Erdgasnutzer die kostenlose, anbieterunabhängige, vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Diese berät Verbraucher zu Fördermöglichkeiten bei der Anschaffung eines neuen Heizgeräts oder zur Nutzung erneuerbarer Energien. Weitere Infos erhalten Sie telefonisch unter 0211 33 996 556.

• Auch bei ihrem Energieversorger oder dem Grundversorger in ihrer Region können sich Erdgasnutzer nach Angeboten und Fördermöglichkeiten erkundigen.

• Die bundeseigene KfW-Bank fördert den Einbau verbrauchsarmer Heizungsanlagen mit zinsgünstigen Krediten und erheblichen Zuschüssen, um die Menge des bei der Verfeuerung fossiler Brennstoffe entstehenden Kohlendioxids zu drosseln.

• Sozialhilfeempfänger können ggfls. ebenfalls Unterstützung beantragen, denn eine funktionierende Heizung gehört zu den Grundbedürfnissen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung und sind über die kostenfreie Helpline unter 0800 4398 444 (Mo.-Fr., 7-20 Uhr und Sa., 8-16 Uhr) sowie über die E-Mail-Adresse info@meine-erdgasumstellung.de erreichbar.

Nicht anpassbar#5; nicht-anpassbares Gerät#5; nicht-anpassbare Geräte#6; was machen#5;ersetzen#5;neues Gerät#5;nicht-anpassbares#5;Gerät tauschen#5;austauschen#5;Unterstützung5#

Die ErdgasUmstellung ist mit der Organisation der Umstellung und der damit verbundenen Erhebung und Anpassung der Erdgasgeräte betraut. Sie hat im Gegensatz zu Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) keinerlei Befugnisse für Wartungsarbeiten an Erdgasgeräten. Die ErdgasUmstellung darf von Gesetzes wegen keinerlei vertriebliche Position einnehmen und Ersatzteile oder Geräte verkaufen.

Warum nicht#5;ersetzt#5;Erdgasumstellung#5;austauschen#5;Austausch#5

Bevor Ihr Erdgasanschluss H-Gas erhält, benötigt die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) eine außerplanmäßige Zählerstandmeldung. Der aktuelle Zählerstand gewährleistet die korrekte Abgrenzung von L- und H-Gas. Wenn Sie dazu ein Formular von uns per Post erhalten haben, folgen Sie bitte den darauf festgehaltenen Anweisungen.

Zählerstand#8

Kosten

In Ihrer Rechnung wird Erdgas weiterhin nach der „Energiemenge“ (ct/kWh) abgerechnet. Am Arbeitspreis ändert sich durch die Anpassung nichts. Der Preis für die gelieferte Erdgasmenge (ct/m³) steigt entsprechend des höheren Energiegehaltes von H-Gas. Gleichzeitig sinkt jedoch der Gasverbrauch in allen Gasgeräten, sodass sich in Summe nichts an den Kosten für die Erdgasversorgung ändert. Das „neue“ Gas wird durch die Anpassung daher nicht teurer.

Den genauen Preis für das Ihnen gelieferte Erdgas erfahren Sie bei Ihrem Lieferanten.

Teuer#5;günstig#5;günstiger#5;mehr zahlen#5;mehr bezahlen#5;höhere Kosten#5;mehr Geld#5;Abrechnung#5;Preise#5;anfallende Kosten#5;mehr Kosten#5;Mehrkosten#5

Erhebung und Anpassung der Erdgasgeräte, sowie eine möglicherweise folgende Qualitätskontrolle durch die ErdgasUmstellung sind für Sie kostenlos. Wir bitten Sie lediglich, sich die Zeit für die Besuche des Technikers zu nehmen, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Die Kosten fließen in die Netzentgelte und werden nach dem Solidarprinzip zum gleichen Teil auf alle Erdgasnutzer in Deutschland umgelegt.

Erdgasumstellung#5;wer bezahlt#5;anfallende Kosten#5

Nein, um eine sichere Erdgasversorgung zu gewährleisten, müssen beim Großteil der Erdgasgeräte nur die Düsen ausgetauscht werden, neue Leitungen in ihrer/m Wohnung/Haus werden hierzu nicht verlegt. Im Rahmen der Umstellung anfallende Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes bundesweit auf alle Erdgaskunden über die Netzentgelte umgelegt.

Rohre#5;Austausch#5;Teile#5;Paragraph#5;Paragraf#5

Wenn Sie als Eigentümer eines Erdgasgeräts wegen der Erdgasumstellung in ihrem Netzgebiet ein neues Gerät installieren, das im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie gegenüber dem Netzbetreiber einen Kostenerstattungsanspruch. Darunter fallen neue Erdgasgeräte die sich eigenständig auf H-Gas einstellen, aber auch beispielsweise Anlagen, die mit Öl, Fernwärme oder Strom betrieben werden.

Der Erstattungsanspruch beträgt 100 Euro für jedes Neugerät.

Bedingungen sind:

  • Die Installation des Neugeräts erfolgt nach der schriftlichen Information zur Umstellung durch ihren Netzbetreiber und vor der Anpassung des vorhandenen Erdgasgeräts auf die neue Erdgasbeschaffenheit im jeweiligen Netzgebiet.
  • Der Eigentümer muss gegenüber dem Netzbetreiber die Demontage des Altgeräts und die Anschaffung des Neugeräts nachweisen.
  • Das Formular zur Beantragung der Erstattung finden Sie hier.

Eigentümer, die die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch über 100 Euro erfüllen, haben für Altgeräte zum Beheizen von Räumen (also z.B. keine Gasherde) einen zusätzlichen Erstattungsanspruch nach Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) . Bedingung ist, dass das Altgerät von der ErdgasUmstellung als nicht auf H-Gas anpassbar eingestuft wurde und Ihnen das Schreiben zum notwendigen Austausch des Gasgerätes vorliegt. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach dem Alter Ihres alten Geräts. Maximal können 500 Euro erstattet werden. Weitere Informationen zu den Kostenerstattungsansprüchen finden Sie hier.

Um Ihre Kostenerstattung geltend zu machen, nutzen Sie bitte das Antragsformular.

Geld#5;zurück#5;bezahlt#5;€#5;Geld zurück#5;Geld wiederbekommen#5;Rückerstattung#5;Geld wieder#5;Förderung#5;Gesetzgeber#5;Gesetz#5

Mit dieser gesetzlich geregelten, bundesweiten Umlage wird die Verteilung der Kosten für die Erdgasumstellung geregelt. Seit 2017 erhalten die Erdgasnetzbetreiber von allen Erdgaskunden eine einheitliche Umlage, die für die Marktraumumstellung zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben wird.

Verteilen#5;wer bezahlt#5

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Erdgaslieferanten.

Mehr zahlen#5;günstiger#5;teurer#5;teuer#5;länger#5;kürzer#5;Änderung Abrechnung#5;Gebühren#5

Der Eigentümer des Erdgasgerätes ist für den einwandfreien Betrieb seiner Anlage verantwortlich, daher geht die Mängelbehebung zu Lasten des Eigentümers. Sollten Sie nicht Eigentümer des Erdgasgerätes sein, reichen Sie den Mängelschein bitte umgehend an den Eigentümer (z. B. Vermieter oder Hausverwalter) weiter. Laut Energiewirtschaftsgesetz ist die ErdgasUmstellung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht befugt, die Mängelbehebung selbst durchzuführen.

Bezahlt#5;Mangel#5;wer bezahlt#5;Übernahme#5;Kosten übernehmen#5

Sicherheit

Nein, um eine sichere Erdgasversorgung zu gewährleisten, tauschen wir bei einem Großteil der Erdgasgeräte lediglich die Gasdüse aus. Im Betriebsalltag ergeben sich hierdurch keine Unterschiede. Gasgeruch sollte nicht wahrnehmbar sein, falls doch, öffnen sie bitte Türen und Fenster und informieren Sie schnellstmöglich telefonisch die Störannahme.

Gestank#5;riecht#5;stinkt#5;seltsamer Geruch#5;komischer Geruch#5

Kohlenmonoxid (CO) kann man nicht sehen, riechen oder schmecken. Durch Wände und Fußböden dringt das Gas mühelos. Einen wirksamen Schutz vor einer lebensbedrohlichen CO-Konzentration bieten eine regelmäßige Wartung Ihrer Erdgasgeräte sowie zugelassene Kohlenmonoxid-Warnmelder, die ähnlich wie Rauchmelder in Innenräumen montiert werden können. Auch im Rahmen unserer Besuche zur Erhebung und Anpassung Ihrer Erdgasgeräte wird eine Abgasmessung zur Überprüfung der CO-Werte durchgeführt.

Welche Gefahren von Kohlenmonoxid ausgehen und wie Sie eine Vergiftung erkennen und vermeiden können, darüber klärt die Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen mit der Kampagne „CO macht K.O.“ auf.

Krank#5;gefährlich#5;sicher#5;unsicher#5

Rechtliche Fragen

Nein. Erdgasgeräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) vom Netz getrennt werden. Bei einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen könnten sonst Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefahr für Leib und Leben entstehen.

Zustimmen#5;ablehnen#5;nicht wollen#5;kein Wechsel#5;keine Umstellung#5

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Erdgaslieferanten.

Kündigen#5;beenden#5;stoppen#5;stornieren#5;Sonderfall#5;Änderung Vertrag#5

Die Erdgasumstellung bzw. Marktraumumstellung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird im § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt.

Recht#5;rechtlich#5;Paragraph#5;Paragraf#5;Vorschrift#5;Gesetzestext#5;gesetzliche Regelung#5;wo steht Gesetz#5

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