So wichtig ist die regelmäßige Wartung Ihrer Erdgasgeräte
Erheben, anpassen und prüfen: so läuft die Erdgasumstellung im Rheinland idealerweise ab. Bis 2029 wird dort das Gasnetz nach und nach von L-Gas auf H-Gas umgestellt. In Teilen des Umstellgebiets sind unsere Techniker unterwegs und prüfen den Zustand sowie den Anpassungsbedarf sämtlicher Gasgeräte in Haushalten und Unternehmen – nicht immer finden sie dabei regelmäßig gewartete Geräte vor. Was viele Verbraucher nicht wissen: Stark verschmutze Bauteile können Defekte verursachen und die betroffenen Geräte müssen vorerst gesperrt werden. Das ist ärgerlich, kann aber in den meisten Fällen ganz einfach vermieden werden.
Wer ist mein Ansprechpartner für die Wartung?
Für die regelmäßige Wartung Ihrer Erdgasgeräte ist ein Installateur der richtige Ansprechpartner. Der Schornsteinfeger überprüft ebenfalls regelmäßig alle abgasgeführten Gasgeräte. Bei einer ordentlichen Wartung werden vor allem die Abgaswerte gemessen und zentrale Bauteile gereinigt. Akute Gefahren und Risiken werden so auf ein Minimum beschränkt und auch finanziell lohnt sich der Aufwand: Die jährliche Wartung erhöht die Effektivität der Heizungsanlage, minimiert die Abgaswerte und hilft durch den verbesserten Wirkungsgrad Energiekosten zu sparen sowie die Umwelt zu schonen.
Sollten Sie als Mieter das Gefühl haben, dass die Erdgasgeräte im Haus oder in Ihrer Wohnung nicht ordnungsgemäß gewartet werden, sprechen Sie Ihren Vermieter darauf an. Als Eigentümer der Gasgeräte sind Sie selbst für die Beauftragung der Wartung zuständig. Bitte beachten Sie, dass die ErdgasUmstellung aus Wettbewerbsgründen keine Wartung durchführen und auch keinen Installateur empfehlen kann. Bitte wenden Sie sich dafür an ein Vertragsinstallationsunternehmen Ihres Vertrauens.
Und wenn doch ein Mangel festgestellt wird?
Sollten unsere Techniker beim Erhebungsbesuch an Ihren Gasgeräten einen Mangel feststellen, vermerken sie dies auf einer sogenannten Mängelkarte. Ein von Ihnen oder Ihrem Vermieter beauftragter Installationsfachbetrieb oder Schornsteinfeger sollte den Mangel ordnungsgemäß beheben und dies auf der Mängelkarte bescheinigen. Bitte senden Sie uns die ausgefüllte Mängelkarte nach Behebung des Mangels umgehend per Post, per Fax unter 0221 4746-8888 oder auch per Mail an info@meine-erdgasumstellung.de zurück.
Unser Tipp:
Geeignete Handwerksbetriebe finden Sie zum Beispiel über die Kreishandwerkerschaft des Bergischen Landes und den RIA – Regionaler Installateurausschuss Bergisches Land Gas/Wasser. Auch der Blick in die Gelben Seiten führt Sie zu einem zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen.