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Wir halten Sie auf dem Laufenden – denn ohne Sie läuft die ErdgasUmstellung nur halb so gut! Finden Sie hier alle veröffentlichten News speziell für die Fachbetriebe.


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Wiederinbetriebnahme nach Sperrung – nur mit uns!

Gebrauchsfähigkeitsprüfung, Anpassung und Wiederinbetriebnahme: Alles passiert nach festen Regeln und an einem Termin.

Bildrechte: ErdgasUmstellung

Das wir Erdgasgeräte sperren müssen, kommt aus Sicherheitsgründen immer mal wieder vor. Vor der Inbetriebnahme steht zwingend die Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Sie ist Bestandteil der Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2018), eine Vorschriftensammlung des DVGW.

Die TRGI gibt detaillierte Regeln für die Planung, Erstellung, Änderung und den Betrieb von Gasinstallationen (Flüssiggas ausgenommen) mit einem Betriebsdruck bis 0,1 MPa in Gebäuden und auf Grundstücken vor. Dazu gehören auch klare Vorgaben zum Umfang und Ablauf der Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Im Kern geht es darum zu prüfen, ob Erdgas aus der Anlage entweicht und wenn ja, wie viel. Um die Prüfung vornehmen zu dürfen, benötigen Installateure eine Konzession im Netzgebiet der RNG. Alles wissenswerte zur Gebrauchsfähigkeitsprüfung finden Sie auf der Website www.trgi.de.

Was müssen Sie tun?

Meldet Ihnen die Kundin oder der Kunde, dass die Versorgung mit Erdgas aus Sicherheitsgründen eingestellt wurde, gilt folgendes Vorgehen:

  • Für die Gebrauchsfähigkeitsprüfung vereinbart die Kundin oder der Kunde mit Ihnen einen festen Termin mit mindestens vier Werktagen (ausgenommen Samstag) Vorlauf. Die Kundin/der Kunde teilt der ErdgasUmstellung den Termin unmittelbar mit.
  • Meist ist das gesperrte Erdgasgerät noch nicht für die Nutzung von H-Gas angepasst. Sollten bereits H-Gas-Düsen verbaut sein, müssen Sie das Erdgasgerät noch einstellen. Die Einstellwerte sind am Gerät hinterlegt.
  • Am Termin führen Sie die Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach TRGI durch und nehmen – wenn nötig – Einstellungen am Gerät vor. Am selben Termin nimmt zudem ein Techniker der ErdgasUmstellung teil, um die Anpassung vorzunehmen (wenn noch keine H-Gas-Düsen verbaut sind). Ebenfalls dabei ist ein Techniker, der den Anschluss offiziell entsperrt. Der Einsatz des Anpassungs- und Entsperrungstechnikers wird von der ErdgasUmstellung geplant!
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