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Hilfe bei nicht anpassbaren Erdgasgeräten

Die technische Anpassung Ihrer Erdgasgeräte an die neue Erdgasbeschaffenheit ist nicht möglich? Dann müssen Sie jetzt handeln – sonst können Sie das neue H-Gas nicht nutzen. Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Ihre Sicherheit und die zuverlässige Versorgung mit Erdgas ist uns wichtig. Bevor Ihr Erdgaslieferant Sie mit H-Gas versorgen kann, müssen wir daher die technischen und rechtlichen Voraussetzungen Ihrer Erdgasgeräte prüfen und bewerten, ob der sichere Betrieb mit H-Gas möglich ist. In den allermeisten Fällen können wir die Erdgasgeräte problemlos anpassen. Wenige bestehende Verbrauchsgeräte lassen sich jedoch nicht ohne weiteres für den künftigen Betrieb mit H-Gas umrüsten.

Erfüllt ein Gerät die Voraussetzungen zur Anpassung auf H-Gas nicht, kann dies ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen – mitunter sogar eine Gefahr für Leib und Leben. Sollten die Voraussetzungen Ihres Gerätes nicht erfüllt sein, informieren wir Sie hierüber schriftlich. Sie müssen aktiv werden: Spätestens bis drei Monate vor dem geplanten Umstelltermin auf H-Gas benötigen wir zwingend eine Rückmeldung von Ihnen auf unser Benachrichtigungsschreiben. Andernfalls wird Ihre Versorgung mit Erdgas aus Sicherheitsgründen eingestellt. Soweit sollte es nicht kommen. Wir sind um Hilfestellung bei allen erforderlichen Maßnahmen bemüht und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.

Warum ist mein Gerät nicht anpassbar?

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum wir Ihr Erdgasgerät nicht zur Verwendung mit dem neuen H-Gas anpassen können. Es kann sein, dass zu Ihrem Verbrauchsgerät keine deutsche Zulassung vorliegt und sie dieses nach den technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI) nicht nutzen dürfen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihr Gerät sofort außer Betrieb nehmen.

Sollte Ihr Erdgasgerät aus technischen Gründen nicht anpassbar sein, können Sie dieses ab dem Umstellungsdatum von L- auf H-Gas ebenfalls nicht mehr nutzen. Empfehlenswert ist dann der frühzeitige Austausch des Geräts, um eine Unterbrechung der Erdgasversorgung zu verhindern.

Auch wenn wir als ErdgasUmstellung aufgrund fehlender Original-Ersatzteile keine Möglichkeit sehen, ihr Verbrauchsgerät anzupassen, empfehlen wir Ihnen den frühzeitigen Austausch Ihres Gerätes. Möglicherweise kann in diesem Fall ein zugelassenes Installationsunternehmen unterstützen und die Anpassung Ihres Gerätes übernehmen. Senden Sie uns hierzu den in unserem Benachrichtigungsschreiben beiliegenden Rückmeldebogen inkl. Kostenvoranschlag des Installationsunternehmens bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Umstelltermin zu, damit wir eine Anerkennung der Kosten prüfen können.

Wer hilft bei der Reparatur, Anpassung oder Neuanschaffung?

Bei der Suche nach einem Vertragsinstallateur helfen Ihnen zum Beispiel die örtliche Kreishandwerkerschaft und die Innung des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks weiter. Einen Schornsteinfeger finden Sie über die örtliche Schornsteinfeger-Innung. Auch in den Gelben Seiten sind zahlreiche Betriebe und Schornsteinfeger verzeichnet. Fachbetriebe für die Region Bergisches Land finden Sie beispielsweise im Verzeichnis des RIA (Regionaler Installateurausschuss Bergisches Land Gas/Wasser).

Übrigens: Bei Installation eines Neugeräts durch ein Installationsunternehmen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Den Austausch Ihres Geräts können Sie uns ganz bequem bis drei Monate vor Schaltung online mitteilen. So können wir die Daten Ihres Neugeräts erheben und den Betrieb mit H-Gas sicherstellen.

Falls Sie Fragen zu Ihrer Energieversorgung haben, können Sie die kostenlose und anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Diese berät Sie zu Fördermöglichkeiten bei der Anschaffung eines neuen Heizgeräts oder zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Wann finden die Besuche der ErdgasUmstellung statt?

Wann wir in Ihrem Gebiet die Erdgasgeräte erheben und später auf die zukünftige Versorgung mit H-Gas anpassen, können Sie einfach auf unserer interaktiven Karte prüfen. Wir kündigen alle persönlichen Besuche unserer Techniker vorab schriftlich an.

Sie haben noch Fragen zur ErdgasUmstellung? In den FAQs haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne über die kostenfreie Helpline unter 0800 4398 444 (Mo.-Fr., 7-20 Uhr und Sa., 8-16 Uhr) und über die E-Mail-Adresse info@meine-erdgasumstellung.de.

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Meine Umstellung

Schritt für Schritt erklärt: Alle Infos zum Hintergrund, Ablauf und gesetzlichen Rahmen Ihrer Erdgasumstellung.

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Sie haben ein neues Erdgasgerät angeschafft? Hier können Sie uns Ihren Gerätetausch bequem online melden.

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Ihre Sicherheit hat für uns höchste Priorität: So erkennen Sie unsere Techniker und schützen sich vor Trickbetrügern.

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